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BIE-INSURE Versicherungsbüro Goltz · Pflichtinformation gem. Art. 13 DSGVO · Versicherungsbedarf-Analyse
Daten werden primär lokal verarbeitet · Serverseitige Übertragung nur durch aktive Nutzung der Sendefunktion · Stand: Mai 2026
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BIE-INSURE Versicherungsbüro Goltz · Spindelstr. 42 · 33604 Bielefeld
📞 0521-32756511 · 📧 info@bie-insure.de
Dieses digitale Tool dient ausschließlich der unverbindlichen Erstorientierung und Vorbereitung eines Beratungsgesprächs. Es ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung gemäß § 60 ff. VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Eine verbindliche Bedarfsermittlung, Produktempfehlung oder Abschlussberatung erfolgt ausschließlich im persönlichen Beratungsgespräch durch einen zugelassenen Versicherungsmakler.
Rechtsgrundlage: § 60 Abs. 1 VVG (Beratungspflicht des Maklers), § 61 VVG (Befragungspflicht)
Alle in diesem Tool angezeigten Berechnungen – insbesondere zu Krankentagegeld (KTG), Berufsunfähigkeitsrente (BU), Grundfähigkeitsrente (GF) und Unfallversicherungssummen – sind Schätzwerte und Richtwerte auf Basis pauschalisierter Annahmen (z. B. Netto-Quoten nach Steuerklasse). Individuelle Faktoren wie Kirchensteuer, Kinderfreibeträge, Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse, tatsächliche Einkommensnachweise und versichererspezifische Tarife werden nicht vollständig abgebildet.
Eine verbindliche Berechnung erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Unterlagen im Rahmen der Antragsprüfung durch den jeweiligen Versicherer.
Gesetzliche Regelungen – insbesondere im Sozialversicherungsrecht (SGB V, SGB VI, SGB XI), im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie im Steuerrecht – können sich ändern. BIE-INSURE Versicherungsbüro Goltz übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hinterlegten Berechnungslogiken und Hinweistexte. Mit der Nutzung des Tools wird keine Beratungsleistung erbracht.
Rechtsgrundlage: §§ 675, 280 BGB (Haftungsausschluss bei unentgeltlicher Auskunftserteilung)
Die Berechnung des gesetzlichen Krankengeldes basiert auf § 47 SGB V. Das Brutto-Krankengeld beträgt 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V). Davon werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen (~13,2 %). Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren je Krankheit gewährt (§ 48 SGB V). Exakte Berechnung durch die Krankenkasse kann abweichen.
§ 47 SGB V, § 48 SGB V, § 49 SGB V
Neuverträge (ab 01.01.2009): Bei einem Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter ist der Übertragungswert der Altersrückstellungen gemäß § 204 VVG i.V.m. § 12f VAG portierbar. Bei Wechsel in die GKV verfallen die Rückstellungen. Altverträge (vor 01.01.2009): Eine Portierbarkeit der Altersrückstellungen ist weder beim PKV-Wechsel noch beim GKV-Wechsel vorgesehen. Individuelle Vertragsbedingungen können abweichen.
§ 204 VVG, § 12f VAG, GKV-WSG Übergangsrecht (Inkrafttreten 01.01.2009)
Alle Eingaben werden primär lokal im Browser verarbeitet (RAM, IndexedDB, sessionStorage). Eine automatische Übertragung findet nicht statt. Bei aktiver Nutzung der Sendefunktion werden Daten verschlüsselt (HTTPS) an den Server termin.bie-insure.de (Deutschland/EU) übertragen. Die Datenschutzinformation gem. Art. 13 DSGVO wird vor Nutzung des Tools eingeholt. Speicherdauer: Beratungsdokumentation gem. § 61a VVG wird 10 Jahre aufbewahrt (§ 257 HGB, § 147 AO). Lokal gespeicherte Browserdaten können jederzeit über die Browser-Einstellungen gelöscht werden. Widerruf der Einwilligung jederzeit an info@bie-insure.de (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Keine automatisierte Entscheidungsfindung (Art. 22 DSGVO). Beschwerderecht: LfDI NRW, Kavalleriestr. 2–4, 40213 Düsseldorf.
Art. 6 Abs. 1 lit. b, f DSGVO; Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (Gesundheitsdaten); Art. 7 Abs. 3, Art. 13, 17, 21, 22 DSGVO; § 61a VVG; § 257 HGB; § 147 AO
Angaben zu Risikosportarten, Vorerkrankungen und Berufsrisiken dienen der Vorbereitung der versichererspezifischen Gesundheits- und Risikoprüfung. Die tatsächliche Annahme, ein etwaiger Risikozuschlag oder Ausschluss obliegt ausschließlich dem jeweiligen Versicherer auf Grundlage der vollständigen Antragsfragen. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen (§ 19 VVG – vorvertragliche Anzeigepflicht).
§ 19 VVG (Anzeigepflicht), § 21 VVG (Ausübung der Rücktrittsrechte)
Dieses Tool – einschließlich aller enthaltenen Berechnungslogiken, Algorithmen, Texte und der Gestaltung – ist urheberrechtlich geschützt. Als Computerprogramm genießt es besonderen Schutz nach §§ 69a ff. UrhG. Daneben gelten §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 (Sprachwerk), § 2 Abs. 1 Nr. 7 (Datenbankwerk) sowie § 87a UrhG (Datenbankherstellerrecht) für strukturierte Inhalte. Erlaubte Nutzung: Das Tool darf ausschließlich im Rahmen der BIE-INSURE-Beratung für den persönlichen, nicht-gewerblichen Gebrauch verwendet werden. Untersagt sind Vervielfältigung, Veränderung, Dekompilierung, Weiterverbreitung, Unterlizenzierung oder gewerbliche Nutzung – auch auszugsweise – ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung. Verstöße können zivilrechtlich (Unterlassung, Schadensersatz) und strafrechtlich (§ 106 UrhG) verfolgt werden.
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 7, 69a ff., 87a, 15, 97, 106 UrhG; Art. 1–4 Software-RL 2009/24/EG